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   BGH, 11.07.1951 - II ZR 118/50   

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https://dejure.org/1951,299
BGH, 11.07.1951 - II ZR 118/50 (https://dejure.org/1951,299)
BGH, Entscheidung vom 11.07.1951 - II ZR 118/50 (https://dejure.org/1951,299)
BGH, Entscheidung vom 11. Juli 1951 - II ZR 118/50 (https://dejure.org/1951,299)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BGHZ 3, 90
  • NJW 1951, 881
  • MDR 1951, 670
  • DB 1951, 701
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 17.01.1951 - II ZR 16/50

    Prozeßführungsrecht des Ehemannes. Klagänderung

    Auszug aus BGH, 11.07.1951 - II ZR 118/50
    Wie der erkennende Senat bereits in dem Urteil vom 17. Januar 1951 (BGH 1, 65 [71]) in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Reichsgerichts ausgeführt hat, kommt es für die Frage der Sachdienlichkeit nicht auf die subjektiven Interessen der Parteien, sondern allein auf die objektive Beurteilung an, ob die Zulassung der Klageänderung der Ausräumung des sachlichen Streitstoffes im Rahmen des anhängigen Rechtsstreits dient und einem andernfalls zu erwartenden weiteren Rechtsstreit vorbeugt.
  • RG, 18.03.1898 - II 358/97

    Kann die Revision zurückgewiesen werden, wenn das angegriffene Urteil des

    Auszug aus BGH, 11.07.1951 - II ZR 118/50
    Dagegen würde eine vom Revisionsgericht gleichzeitig getroffene Sachentscheidung über diesen Anspruch nicht in Rechtskraft erwachsen, so dass der Kläger auch bei einer Sachabweisung nicht gehindert wäre, den Ruhegehaltsanspruch in einem späteren Rechtsstreit erneut geltend zu machen (RGZ 41, 369; 75, 259 [265]; 158, 145 [155]; Mendelsohn-Bartholdy JW 1918, 511; Stein-Jonas-Schönke § 537 Anm. II 2).
  • RG, 25.08.1938 - V 32/38

    1. Wann ist Einheit des Streitgegenstandes in mehreren gleichzeitig anhängigen

    Auszug aus BGH, 11.07.1951 - II ZR 118/50
    Dagegen würde eine vom Revisionsgericht gleichzeitig getroffene Sachentscheidung über diesen Anspruch nicht in Rechtskraft erwachsen, so dass der Kläger auch bei einer Sachabweisung nicht gehindert wäre, den Ruhegehaltsanspruch in einem späteren Rechtsstreit erneut geltend zu machen (RGZ 41, 369; 75, 259 [265]; 158, 145 [155]; Mendelsohn-Bartholdy JW 1918, 511; Stein-Jonas-Schönke § 537 Anm. II 2).
  • RG, 04.01.1911 - V 373/10

    Gemeinsame Rechte der Besitzer von Schuldverschreibungen

    Auszug aus BGH, 11.07.1951 - II ZR 118/50
    Dagegen würde eine vom Revisionsgericht gleichzeitig getroffene Sachentscheidung über diesen Anspruch nicht in Rechtskraft erwachsen, so dass der Kläger auch bei einer Sachabweisung nicht gehindert wäre, den Ruhegehaltsanspruch in einem späteren Rechtsstreit erneut geltend zu machen (RGZ 41, 369; 75, 259 [265]; 158, 145 [155]; Mendelsohn-Bartholdy JW 1918, 511; Stein-Jonas-Schönke § 537 Anm. II 2).
  • BGH, 17.02.1954 - II ZR 63/53

    Entlassung eines Vorstandsmitgliedes

    Hinsichtlich der Aberkennung der damals in erste Linie geltend gemachten Gehaltsansprüche trat dem der erkennende Senat in dem Urteil vom 11. Juli 1951 (BGHZ 3, 90) bei.
  • BSG, 15.12.2020 - B 2 U 4/20 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - Beschäftigter -

    a) Vorstandsmitglieder werden nicht durch Arbeitsvertrag zur Leistung weisungsgebundener, fremdbestimmter Arbeit in persönlicher Abhängigkeit eingestellt (vgl § 611a BGB; BAG Urteil vom 20.8.2003 - 5 AZR 610/02 - NJW 2004, 461 = juris RdNr 16 sowie Beschlüsse vom 26.9.2002 - 5 AZB 19/01 - BAGE 103, 20 = juris RdNr 70 und vom 16.2.2000 - 5 AZB 71/99 - BAGE 93, 310 = juris RdNr 17) , sondern durch einen körperschaftsrechtlichen Bestellungsakt zum Mitglied des Vorstands berufen und erlangen dadurch die Rechtsstellung eines Organmitglieds im Innen- und Außenverhältnis (BGH Urteil vom 11.7.1951 - II ZR 118/50 - BGHZ 3, 90; Spindler in Münchener Kommentar zum AktG, 5. Aufl 2019, § 84 RdNr 9) .
  • BGH, 11.07.1953 - II ZR 126/52

    Vorstand einer AG. Unmöglichkeit

    Der erkennende Senat hat in seiner Entscheidung vom 11.7.1951 - II ZR 118/50 - (BGHZ 3, 90) ausgesprochen, daß, wenn ein Vorstandsmitglied auf die Dauer von 5 Jahren bestellt ist, der in einem Anstellungsvertrag vereinbarten automatischen Verlängerungsklausel nur für den Fall seiner Wiederbestellung rechtliche Wirksamkeit zukommt.
  • BGH, 26.03.1956 - II ZR 57/55

    Abberufung des Vorstands nach Vertrauensentzug

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  • BGH, 08.12.1977 - II ZR 219/75

    Widerruf der Bestellung in den Vorstand einer Aktiengesellschaft (AG) als

    Das bedeutete, daß der Vertrag seine automatische Verlängerung (um jeweils drei Jahre) über die Hochstbestellungsdauer von fünf Jahren hinaus nur für den Fall einer entsprechenden Verlängerung der Amtszeit wirksam vorsehen konnte, wie es jetzt § 84 Abs. 1 Satz 4 und 5 AktG 1965 im Einklang mit der zu § 75 AktG 1937 in Rechtsprechung und Schrifttum vertretenen Auslegung ausdrücklich bestimmen (BGHZ 3, 90, 94; Urt. d. Sen. v. 8.3.73 - II ZR 134/71, WM 1973, 506 m.w.N.), Das schloß zwar ebenso wie heute eine Vertragsverlängerung bis zum Ende der gesetzlich zulässigen Gesamtbestellungszeit von fünf Jahren auch dann nicht aus, wenn die Amtszeit tatsächlich vorher ablief (Urt. d. Sen. v. 23.10.75 - II ZR 90/73, NJW 1976, 145 zu 4 d).
  • BGH, 04.02.1954 - IV ZR 164/53

    Anfechtung wegen Gläubigerbenachteiligung

    In neuerer Zeit sind hiergegen vor allem von Paulus Bedenken vorgetragen worden (vgl. ZZP 64, 187 ff und JZ 1951, 688 [BGH 11.07.1951 - II ZR 118/50]).
  • BGH, 28.01.1953 - II ZR 265/51

    Entlassung eines Vorstandsmitglieds

    Das hat der Senat unter Heranziehung der amtlichen Begründung zum Aktiengesetz bereits in seinem Urteil vom 11. Juli 1951 (BGHZ 3, 90) ausgesprochen (zustimmend Hefermehl NJW 1951, 881 Anm.; W. Schmidt JZ 1951, 689 [BGH 11.07.1951 - II ZR 118/50]).
  • BGH, 08.03.1973 - II ZR 134/71

    Grundsätze über fehlerhafte Anstellungsverträge - Kündigung eines

    Die Verlängerungsklausel in Nr. 8 des Anstellungsvertrage konnte nicht wirksam werden, weil nach der zwingenden Regelung des § 75 Abs. 1 AktG 1937 (= § 84 Abs. 1 AktG 1965) eine Verlängerung der Amtszeit ohne neuen Aufsichtsratsbeschluß nur bis zur Höchstgrenze von fünf Jahren zulässig war und auch der Anstellungsvertrag über diese Grenze hinaus eine automatische Verlängerung nur für den Fall einer entsprechenden Verlängerung der Amtszeit wirksam vorsehen konnte (BGHZ 3, 90; 20, 239, 245).
  • BGH, 10.12.1953 - IV ZR 48/53

    Zurückverweisung an Berufungsgericht

    Auch der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am im Anschluss an diese Rechtsprechung in seinem Urteil vom 11. Juli 1950 - II ZR 118/50 - für den Fall einer Klagänderung ausgesprochen, das Revisionsgericht könne nicht in der Sache selbst entscheiden, sondern müsse die Sache zur anderweiten Entscheidung an das Berufungsgericht zurückverweisen, wenn das Berufungsgericht eine Klagänderung zu Unrecht nicht zugelassen habe (Leitsatz in LM zu § 75 AktG Nr. 1 b; in BGHZ 3, 90 und NJW 1951, 881 insoweit nicht abgedruckt).
  • BGH, 23.11.1960 - V ZR 102/59

    Widerklage in der Berufungsinstanz

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  • BGH, 27.05.1957 - II ZR 178/56

    Rechtsmittel

  • LAG Düsseldorf, 18.11.1998 - 4 Sa 151/98

    Arbeitsverhältnis: Trennung von der Bestellung als Aufsichtsratsmitglied

  • BGH, 07.04.1983 - III ZR 72/81

    Schadensersatz wegen erlittener Strafverfolgungsmaßnahmen - Amtspflichtverletzung

  • BGH, 16.02.1967 - II ZR 53/66

    Lösung des Dienstverhältnisses durch Nichtabschluss eines neuen

  • BGH, 09.11.1953 - VI ZR 221/52
  • BGH, 23.01.1963 - VIII ZR 156/61

    Rechtsmittel

  • BGH, 16.11.1961 - II ZR 81/60

    Feststellung der Unwirksamkeit einer Kündigung - Grobe Pflichtwidrigkeiten als

  • BGH, 20.11.1953 - V ZR 110/52

    Rechtsmittel

  • BGH, 08.05.1954 - II ZR 235/53

    Entlassung von Vorstandsmitgliedern durch einen alleinigen Aktionär - Entfernung

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